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Im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistung bieten wir pflegebedürftigen Kindern mit einem erheblichen Betreuungs- und Unterstützungsbedarf im Bereich der Alltagskompetenz besondere Angebote der allgemeinen Betreuung wie beispielsweise
- die Begleitung bei Spaziergängen,
- die Anleitung bei kreativen Spielangeboten oder
- die Betreuung bei individuellen Freizeitaktivitäten u.ä.
Rechtliche Grundlagen: Pflegebedürftige Kinder im Sinne des § 14 Abs.1 SGB XI (seit 01.07.2008 auch Pflegestufe 0) deren Alltagskompetenz als Folge der Krankheit oder Behinderung dauerhaft erheblich eingeschränkt ist (z.B. durch einen gestörten Tag- /Nacht-Rhythmus, durch die Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren oder durch Störungen der höheren Hirnfunktionen § 45a SGB XI), erhalten nach § 45b SGB XI für zusätzliche qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen einen zweckgebundenen Betrag von 100,00 Euro monatlich (= Grundbetrag bei geringeren allgemeinen Betreuungsbedarf) oder 200,00 Euro monatlich (= erhöhter Betrag bei höheren allgemeinen Betreuungsbedarf).
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