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Unsere MitarbeiterInnen begleiten Kinder, die fortwährende medizinisch-pflegerische Hilfe benötigen während des gesamten Kindergarten- und/oder Schulbesuches inklusive Transport in die Einrichtung und nach Hause. Als verantwortliche Ansprechpartnerin bei medizinisch-pflegerischen Problemen steht die begleitende Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin dem Kind zur Seite – erleichtert beispielsweise die Atmung durch Absaugen des Trachealsekretes, überwacht die evtl. lebensnotwendige maschinelle Beatmung oder erkennt die Vorzeichen eines drohenden Krampfanfalls und kann zügig mit lindernden Maßnahmen eingreifen. Durch die stetige Anwesenheit unserer Fachkraft wird die medizinisch-pflegerische Betreuung auch während der Schule sichergestellt und ermöglicht somit dem schwer kranken Kind eine ihm angemessene Lernsituation.
Rechtliche Grundlagen: Chronisch kranke Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen ist nach dem SGB XII die Möglichkeit der Teilhabe am sozialen Leben in einer Gemeinschaft in Form einer Eingliederungshilfe zu gewähren (§ 53 SGB XII). Maßnahmen der Eingliederungshilfe sind u.a. heilpädagogische Angebote für Kinder die noch nicht im schulfähigen Alter sind und Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht (§ 54 SGB XII). Zur Sicherstellung des ärztlichen Behandlungszieles müssen die dazu erforderlichen Pflegeleistungen auch während des Schulaufenthaltes gewährleistet sein (§ 37 Abs.2 SGB V).
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