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Um pflegende Eltern zu unterstützen und die Qualität der häuslichen Betreuung sicher zu stellen, hat der Gesetzgeber einen regelmäßigen Pflegeberatungsbesuch durch professionell Pflegende in der vertrauten häuslichen Umgebung etabliert. Die Einrichtungen Münchner Kindl, Regensburger Kindl und Thüringer Kindl – Ambulante Kinderkrankenpflege berücksichtigen die Pflegeeinsätze in ihrem Leistungskatalog.
Erfahrene und kompetente Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen beraten die Kinder und ihre Familien bei Pflegeproblemen, informieren über geeignete Hilfsmittel oder sonstige Unterstützungsangebote und/oder schulen die Angehörigen in speziellen Pflegetechniken.
Rechtliche Grundlagen: Pflegebedürftige Kinder im Sinne des § 14 Abs. 1 SGB XI, deren erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine privat organisierte Pflegeperson (im Regelfall durch die Eltern) sichergestellt wird, verfügen über einen Anspruch auf Pflegegeld (§ 37 Abs.1 SGB XI). Hier besteht die Verpflichtung, bei Pflegestufe 1 und 2 mindestens einmal halbjährlich und bei Pflegestufe 3 mindestens einmal vierteljährlich einen Pflegeeinsatz durch eine Pflegeeinrichtung, mit der die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat, abzurufen (§ 37 Abs.3 SGB XI). Die Kosten hierzu werden von den Pflegekassen übernommen.
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