Ambulante Kinderkrankenpflege

Pflegeberatungseinsatz

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Kinderkrankenpflege 

Mobile Ambulant Pflegepartner Münchner Kindl 

Partner für Kinder und Familie 

Um pflegende Eltern zu unterstützen und die Qualität der häuslichen Betreuung sicher
zu stellen, hat der Gesetzgeber einen regelmäßigen Pflegeberatungsbesuch durch
professionell Pflegende in der vertrauten  häuslichen Umgebung etabliert. Die Einrichtungen
Münchner Kindl, Regensburger Kindl und Thüringer Kindl – Ambulante Kinderkrankenpflege berücksichtigen
die Pflegeeinsätze in ihrem Leistungskatalog.

Erfahrene und kompetente Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen beraten die Kinder
und ihre Familien bei Pflegeproblemen, informieren über geeignete Hilfsmittel oder sonstige
Unterstützungsangebote und/oder schulen die Angehörigen in speziellen Pflegetechniken.


Rechtliche Grundlagen:
Pflegebedürftige Kinder im Sinne des § 14 Abs. 1 SGB XI, deren erforderliche
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine privat organisierte Pflegeperson
(im Regelfall durch die Eltern) sichergestellt wird, verfügen über einen Anspruch auf
Pflegegeld (§ 37 Abs.1 SGB XI). Hier besteht die Verpflichtung, bei Pflegestufe 1 und 2
mindestens einmal halbjährlich und bei Pflegestufe 3 mindestens einmal vierteljährlich einen
Pflegeeinsatz durch eine Pflegeeinrichtung, mit der die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag
abgeschlossen hat, abzurufen (§ 37 Abs.3 SGB XI). Die Kosten hierzu werden von den
Pflegekassen übernommen.

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