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Ein spezielles Mitarbeiterinnen-Team aus Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen mit Zusatzqualifikationen wie z.B. Heilpädagogin, Sozialpädagogin oder Gesundheitsfürsorgerin begleiten, unterstützen und fördern Kinder aus sozial instabilen Familienverhältnissen wie beispielsweise bei Sucht- und/oder Gewaltproblematiken oder bei Resozialisation nach Fremdunterbringung. Sie beraten in Erziehungsfragen, entwickeln gemeinsam mit den Eltern und den Kindern tragfähige Alltagsstrukturen und fördern und sichern die pflegerische Grundversorgung. Dabei spielen Beratung und Anleitung der Eltern beispielsweise in Säuglings- und Kleinkindpflege oder zu Ernährungsfragen eine wesentliche Rolle. Daneben motivieren und begleiten sie Familien zu präventiven und/oder rehabilitativen Maßnahmen wie kinderärztliche Untersuchungen, Physio- und Ergotherapie oder Entwicklungsneurologie etc.
Rechtliche Grundlagen: Um eine dem Wohl des Kindes entsprechende Entwicklung zu gewährleisten, können sorgeberechtigte Personen Hilfen zur Erziehung nach § 27 Abs.1 SGB VIII in Anspruch nehmen. Art und Umfang der Hilfeleistungen richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall (§ 27 Abs.2 SGB VIII).
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